VR-Festgeld Flex

Ihre sichere Geldanlage mit fester Verzinsung

So sicher: Bei unserem VR-Festgeld Flex mit verschiedenen Optionen entscheiden Sie, wie flexibel Sie bei Ihrer Geldanlage sein wollen.

Gehen Sie auf Nummer sicher und legen Sie Ihr Geld gut verzinst für 5 Jahre an. Wir bieten Ihnen das Flex-Modul sowie unser Sicherheitsversprechen. Denn wir versprechen Ihnen, dass Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen auf Ihr gesamtes Geld zugreifen können oder einmalig Teilverfügungen in Anspruch nehmen können. 

Mit dem Flex-Modul verfügen Sie einmalig über einen vereinbarten Teilbetrag, wenn Sie eine größere Anschaffung tätigen möchten. Mit dem Sicherheitsversprechen können Sie bei bestimmten Ereignissen innerhalb von 35 Tagen über Ihr gesamtes Geld verfügen. Unkompliziert, schnell und flexibel.

Hört sich dies gut an? Dann probieren Sie es aus.

Überblick

  • Attraktive 2,10 % p. a.
  • Maximale Sicherheit
  • Einmal anlegen, entspannt zurücklehnen
  • Flexoption von 10% und 25% einmalig auf die ursprüngliche Anlagesumme während der Laufzeit möglich
  • ab 10.000 Euro
  • Planbare Auszahlung
  • Bei unerwarteten Ereignissen greift unser Sicherheitsversprechen

Produktinformationen

Laufzeit: 5 Jahre
Kündigungsfrist: 35-tägiges Sonderkündigungsrecht über einen vereinbarten Teilbetrag je gewählter Option in bestimmten Fällen
Mindestanlagebetrag: 10.000 Euro
Maximalanlagebetrag: Kein festgelegter Höchstbetrag
Zinszahlung: jährlich ab dem Tag der Anlage + 12 Monate

Konditionen

Zinssatz: ohne Flexoption 2,10 % p. a.
Zinssatz: 10% Flexoption 1,85 % p. a.
Zinssatz: 25% Flexoption 1,70 % p. a.
Konditionen Stand: 11.03.2025


Häufige Fragen zum VR-Festgeld Flex

Was ist das VR-Festgeld Flex?

Das VR-Festgeld Flex ist eine sichere Termineinlage mit fester vereinbarter Verzinsung über fünf Jahre. Während dieser Zeit bleibt Ihr Kapital sicher angelegt und Sie profitieren von garantierten Zinsen.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Bei Nachweis von Härtefällen gewährt die Volksbank Lahr ein Sonderkündigungsrecht. Bei nachfolgenden Härtefällen ist eine Kündigung mit 35-tägiger Kündigungsfrist möglich:

  • Trauerfall
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Scheidung
  • Jobverlust
  • Pflegefall
  • Umzug
  • Kauf einer Immobilie
Was bedeutet die Flex-Version 10?

Das VR-Festgeld Flex 10 % ist eine Termineinlage mit fest vereinbarter Verzinsung und mit 10 % Verfügungsmöglichkeit der ursprünglichen Anlagesumme während der Laufzeit. 

Was bedeutet die Flex-Version 25?

Das VR-Festgeld Flex 25 % ist eine Termineinlage mit fest vereinbarter Verzinsung und mit 25 % Verfügungsmöglichkeit der ursprünglichen Anlagesumme während der Laufzeit. 

Wie sicher ist mein Geld?

Ihr Kapital ist durch die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. abgesichert.

Gibt es Gebühren oder versteckte Kosten?

Nein, das VR-Festgeld Flex ist kostenfrei. Eventuelle Entgelte für Sonderleistungen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.

Was passiert bei Fälligkeit des VR-Festgeld Flex?

Das VR-Festgeld Flex wird auf Ihr Referenzkonto überwiesen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lahr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Lahr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.


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