VR-Geldanlage Plus

Ihr flexibles Anlagekonto für smarte Investitionen

Sparen mit System: Mit der VR-Geldanlage Plus legen Sie Ihr Kapital sicher an und nutzen gleichzeitig die Chancen des Marktes. Anstatt einen großen Betrag auf einmal zu investieren, zahlen Sie regelmäßig einen Teilbetrag als Sparrate ein. Da die Kurse schwanken, kaufen Sie mal zu einem höheren und mal zu einem niedrigeren Preis.

Dadurch erhalten Sie langfristig einen günstigeren Durchschnittspreis für Ihre Anlage – ohne sich um den perfekten Einstiegszeitpunkt kümmern zu müssen. Besonders in schwankenden Märkten kann sich diese Strategie auszahlen. Während Ihr Geld schrittweise in eine von Ihnen ausgewählte Anlage bei unseren Verbundpartnern umgeschichtet wird, profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung. 

Überblick

  • 2,25 % p. a. – variabel
  • Schrittweise Umschichtung in ein Verbundprodukt bei unseren Partnern R+V Versicherung, Union Investment oder DZ Bank
  • Täglich verfügbar, solange das Guthaben noch nicht umgeschichtet ist
  • Optimale Nutzung von Marktschwankungen
  • Keine gesonderte Kündigung erforderlich – das Konto wird automatisch aufgelöst, wenn das Guthaben unter 25,00 Euro fällt
  • Mindestanlagebetrag 5.000 Euro
  • Die Zinszahlung erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende oder bei vorzeitiger Auflösung

Produktinformationen

Laufzeit: Unbefristet bzw. Umschichtung innerhalb von vier Jahren
Kündigungsfrist: Keine gesonderte Kündigung erforderlich – das Konto wird automatisch aufgelöst, wenn das Guthaben unter 25,00 Euro fällt
Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro
Zinszahlung: Vierteljährliche Gutschrift zum Quartalsende oder bei vorzeitiger Auflösung

Konditionen

Zinssatz: 2,25 % p. a.
Konditionen Stand: 01.04.2025


Häufige Fragen zum VR-Geldanlage Plus

Was ist das VR-Geldanlage Plus?

Das VR-Geldanlage Plus ist ein Anlagekonto, das zur schrittweisen Umschichtung Ihres Kapitals in Fondsprodukte unserer Verbundpartner dient. Während dieses Zeitraums profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung von 2,25 % p. a..

Kann ich mein Geld jederzeit abheben?

Ja, jedoch sind Verfügungen außerhalb der geplanten Umschichtung nur über einen Bankmitarbeiter möglich. Das Konto dient nicht dem Zahlungsverkehr.

Was passiert, wenn ich meine regelmäßigen Sparraten aussetze?

Wenn Sie die monatlichen Raten für Ihre Fondsanlage aussetzen, behält sich die Bank das Recht vor, das VR-Geldanlage Plus aufzulösen und Ihr Restguthaben auf ein anderes Konto umzubuchen.

Was passiert, wenn ich das Produkt nicht weitere bespare?

Die Volksbank ist berechtig die Verzinsung zu reduzieren oder das Produkt aufzulösen, falls der Kunde den Sparplan einstellt.

Gibt es Kosten oder Gebühren für das Konto?

Nein, die Kontoführung ist kostenfrei. Eventuelle Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lahr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Lahr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.


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