VR-Kündigungsgeld

Ihre Geldanlage mit stabilen Zinsen und Flexibilität

Sie möchten Ihr Kapital sicher anlegen und trotzdem flexibel bleiben? Mit dem VR-Kündigungsgeld profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung, während Ihr Geld jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur 35 Tagen verfügbar bleibt. Eine ideale Lösung für größere Anlagebeträge mit solider Rendite und die perfekte Ergänzung zum VR-Tagesgeld.

Das VR-Kündigungsgeld verfügt über eine Teilbetragsstaffel, es werden Beträge bis 150.000 Euro verzinst. Ihr Geld steht Ihnen kurzfristig zur Verfügung und Sie können es für Projekte wie z.B. ein neues Auto, eine neue Küche, eine Umbaumaßnahme oder auch eine Reise verwenden.

Überblick

  • Sichere Anlage 
  • Kurze Kündigungsfrist
  • Attraktive, betragsabhängige Verzinsung
  • Mit guter Loyalo-Versorgung von bis zu 1,75 % p. a. Bonuszins profitieren
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Zuzahlungen und Teilverfügungen sind in diesem Produkt jederzeit zulässig - Verfügungen natürlich immer unter Berücksichtigung der 35 Tage
  • Pro Kunde ist nur ein VR-Kündigungsgeld möglich

Produktinformationen

Laufzeit: mindestens 35 Tage
Kündigungsfrist: 35 Tage
Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro
Maximalanlagebetrag: 150.000 Euro
Zinszahlung:
Jährlich ab dem Tag der Anlage + 12 Monate.

Konditionen

Zinssatz: Bronze Status 1,00 % p. a.
Zinssatz: Silber Status 1,25 % p. a.
Zinssatz: Gold Status 1,50 % p. a.
Zinssatz: Platin Status 1,75 % p. a.
Konditionen Stand: 10.03.2025


Häufige Fragen zum VR-Kündigungsgeld

Was ist das VR-Kündigungsgeld?

Das VR-Kündigungsgeld ist eine sichere Termineinlage mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen. Während dieser Zeit bleibt Ihr Kapital stabil verzinst und ist nach Ablauf der Kündigungsfrist verfügbar.

Kann ich meine Anlage jederzeit auflösen?

Ja, mit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen.

Gibt es Gebühren für das Konto?

Nein, das VR-Kündigungsgeld ist kostenfrei. Eventuelle Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt

Was ist das Loyalo-Programm?

Das Loyalo-Programm einschließlich Loyalo-Vorteil ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Volksbank Lahr.  Je nach Versorgungsstatus des Kunden können Silber, Gold, Platin-Stati erreicht werden. Der individuelle Loyalo-Status wird jeweils 10 Bankarbeitstage vor Monatsende neu ermittelt und ist für die Gewährung des Loyalo-Vorteils in dem nachfolgenden Monat maßgeblich. Ihren aktuellen Status können Sie bei Ihrem Berater abfragen oder nach Eingabe Ihres Kundencodes unter www.volksbank-lahr.de/loyalo-pk einsehen. 

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Lahr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Lahr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.


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