Vergewissern Sie sich, dass der Finanzberater, mit dem Sie zu tun haben, von einer EU-Aufsichtsbehörde für die Erbrungung der Dienstleistungen zugelassen ist.
- Die Erbringung von Anlageberatung ist eine Wertpapierdienstleistung, die im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID) II geregelt ist, was bedeutet, dass se einer Zulassung bedarf. Prüfen Sie, ob das Unternehmen reguliert ist (europa.eu).
- Beratung ist eine regulierte Versicherungsvertriebstätigkeit im Sinne der Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) was bedeutet, dass eine Eintragung/Zulassung erforderlich ist.
Prüfen Sie, ob der Versicherer, Makler, Agent oder sonstiger Berater in dieser Liste eingetragen und somit zugelassen ist: